Erp/Alte Presse
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Dieser Artikel gibt eine Übersicht zu historischen Artikeln aus Zeitungen und Zeitschriften, die den Stadtteil erp betreffen.
Erp in der älteren Presse[Bearbeiten]
- 8.8.1839: Nachdem der Bürgermeister Curt, zu Liblar, von der ihm commissarisch übertragen gewesenen Verwaltung der Bürgermeisterei Lechenich ausgeschieden, ist dieselbe dem Bürgermeister Pütz, von Erp, in derselben Weise übertragen und dieser Letztere am 23. d. M. in dieses Amt eingeführt worden.[1]
- 9.4.1843: Verzeichnis der Gast- und Schenkwirthe des Kreises Euskirchen nebst deren Gewerbesteuer.
- CoteusJohann zu Erp
- Harzheim Kasp. zu Erp
- Harzheim Herm. Jos. zu Erp
- Jansen Johann von Erp
- Laser Johann zu Erp
- Schmitz Anton zu Erp
- Zons Valentin zu Erp[2]
- 16.8.1857: Vom nächsten Dinstag ab wird täglich Nachmittags 3½ Uhr bei Herrn Kappes am Weiherthor ein Omnibus nach Erp abfahren. Das Personengeld beträgt:
Von Köln bis Liblar 5 Sgr.
" " " Lechenich 6 Sgr.
" " " Erp 8 Sgr.
- 12.8.1879: Ein weiteres Pröbchen von dem Fortdauern des Culturkampfes im deutschen Reiche berichtet die „Germ.“ aus dem Kreise Euskirchen, Erzdiöcese Köln. Am 22. Juli kam dahin, und zwar nach seiner Heimat Erp, der neugeweihte Priester Cottaeus. Um mit den Gesetzen nicht in Conflict zu kommen, war im Einverständnis mit der Ortsgeistlichkeit bestimmt worden, daß der junge Priester während des Hochamtes an einem Seitenaltare celebrieren sollte, weil das ja nach den Entscheidungen des Ober-Tribunals als Privatandacht eines Geistlichen und nicht als öffentliche Amtshandlung angesehen wird, und darum auch nach den Maigesetzen erlaubt zu sein schien. Die Gemeinde, aus der seit ungefähr fünf Decennien kein Priester mehr hervorgegangen war, freute sich schon seit langer Zeit auf dieses Primiz und hatte alles aufgeboten, um an diesem Tage, an welchem zugleich auch das Patrociniumsfest, das Fest des hl. Pantaleon gefeiert wurde, das Dorf im Festgewande erscheinen zu lassen. Obiger Beschluß, betreffend die oben angegebene Feier der Primiz, war aber zur Kenntnis der königlichen Regierung gekommen und zwar durch ein Schreiben des Ortspfarrers selbst. Am 25. Juli erhielt darauf der Neopresbyter folgendes Actenstück zugesendet:
- „An den Priester Herrn Cottaeus Hochehrwürden, Erp. Dem Vernehmen nach soll von Ihnen am Sonntag, den 27. d., in der Pfarrkirche zu Erp die erste heil. Messe gelesen werden, wodurch Sie sich einer strafbaren Handlung schuldig machen, und auf Grund des Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1874 beim Herrn Ober-Procurator der Strafantrag gestellt werden würde. Indem ich Sie hiervon ergebenst in Kenntniß setze, eröffne ich Ihnen gleichzeitig, daß, wenn Sie trotzdem öffentliche Messe lesen, ein größeres Strafmaß gegen Sie in Antrag gebracht werden würde. Lechenich, den 25. Juli 1879. Der Bürgermeister von Erp, Busbach.“
- „An den Priester Herrn Cottaeus Hochehrwürden, Erp. Dem Vernehmen nach soll von Ihnen am Sonntag, den 27. d., in der Pfarrkirche zu Erp die erste heil. Messe gelesen werden, wodurch Sie sich einer strafbaren Handlung schuldig machen, und auf Grund des Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1874 beim Herrn Ober-Procurator der Strafantrag gestellt werden würde. Indem ich Sie hiervon ergebenst in Kenntniß setze, eröffne ich Ihnen gleichzeitig, daß, wenn Sie trotzdem öffentliche Messe lesen, ein größeres Strafmaß gegen Sie in Antrag gebracht werden würde. Lechenich, den 25. Juli 1879. Der Bürgermeister von Erp, Busbach.“
- Der junge Priester war überrascht, und bei der Gemeinde war die Überraschung noch größer, als noch Samstag Nachmittag, den 26. Juli, das Ausschmücken und Bekränzen der Häuser und das Errichten von Triumpfbogen polizeilich untersagt wurde und zur Verstärkung der Ortspolizei auch noch Sonntag, 27. Juli, ein Gendarm von Euskirchen herüberkam. Somit durfte denn nach der Erklärung des Bürgermeisters die heil. Messe nur bei verschlossenen Thüren und im Beisein nur der nothwendigen Personen gelesen werden. Morgens 5 Uhr, sein erstes heil. Meßopfer feiern, bei dem außer dem Vicar, Küster (Meßner) und einem Meßdiener kein Mensch, nicht einmal die Eltern und Geschwister, zugegen sein durften. Auch in der Folge mußte der derselbe stets bei verschlossenen Thüren die heil. Messe halten, während selbstverständlich nicht verhindert werden konnte, daß Leute aus der Gemeinde sich mit in der Kirche einschließen ließen; letzteres ist aber nun auch untersagt worden, und soll im Wiederholungsfalle die Sache zur Anzeige gebracht werden.[4]
- 24.7.1881: Am Samstag den 16. d. Mts., nachmittags, ist ein großer Teil der Bürgermeistereien Lechenich, Erp und Liblar von furchtbarem Hagelschlag heimgesucht worden. Abgesehen von dem bedeutenden Schaden an Häusern und Gehöften, ist die, meist nicht versicherte Aernte zerstört. Der Gesamtschaden an vernichteter Frucht beläuft sich weit über eine Million, Mark. Den Landleuten sind nicht nur die Lebensmittel für sich und ihr Vieh entrissen, sondern auch die Mittel zur Saatbestellung für das nächste Jahr vollständig genommen. Außerdem besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Pacht neben der traurigen Aussicht im Winter ohne Arbeit und Verdienst zu sein, und leider beackerten die meisten der Beschädigten den unter ihrer Cultur stehenden Boden nur als gepachtetes Land. Tausende, sehen verzweiflungsvoll auf die furchtbaren Wirkungen der entfesselten Naturkräfte, die in wenigen Minuten die auf Schweiß und Arbeit gegründete Hoffnung auf eine günstige Aernte zerstört und nur Ruin und Schulden zurückgelassen haben. Ohne fremde Beihülfe können die Not und der Jammer, welche seit einigen Jahren der Hagelschlag wiederholt über dieselbe Gegend gebracht hat, nicht gemindert werden. Die Unterzeichneten richten daher die freundliche Bitte an ihre fühlenden Mitmenschen, durch Spendung freiwilliger Geldbeiträge dem Elend zu steuern und dieselben an den mitunterzeichneten Bürgermeister Busbach gelangen zu lassen. … [5]
- 13.10.1881: Der Kaiser hat den durch das Hagelwetter am 16. Juli d. J. in den Bürgermeistereien Lechenich, Liblar und Erp des Kreises Euskirchen Beschädigten ein Geschenk von 3000 Mark aus seiner Schatulle bewilligt.[6]
- 7.7.1883: In der heutigen Strafkammersitzung wurde gegen den Fuhrmann Heinrich D. aus Erp, welcher des Versuchs der Beamtenbestechung angeklagt war, verhandelt. Derselbe war von dem Polizeidiener zu Liblar bei einer Fahrt zwischen Liblar und Erp auf seinem Fuhrwerke schlafend betroffen worden. Als der Polizeidiener ihn geweckt, bot er demselben eine Mark an, damit er die Anzeige unterlassen solle. Der Polizeidiener jedoch verweigerte pflichtmäßig die Annahme. D. wurdezu einer Geldstrafe von 20 Mark oder zu zwei Tagen Gefängniß verurtheilt.[7]
- 18.1.1889: Köln, 16. Jan. Die neueste Nummer des „Kirchlichen Anzeigers“ enthält folgende Ernennungen: … Nobis, Laurenz Hub. Pfarrverwalter zu Bliesheim, zum Pfarrer daselbst, Dek. Lechenich. Getz, Joh. Andr., Pfarrverw. zu Borr, zum Pfarrer daselbst, Dek. Lechenich. Franken Pet., Pfarrverw. zu Dirmerzheim zum Pfarrer daselbst, Dekanat Lechenich. Hohensee, Chr. Johann Maxim., Pfarrverw. zu Erp, zum Pfarrer daselbst, Dek. Lechenich. Potthoff, Paul Joh. Jos, Pfarrverw. zu Friesheim zum Pfarrer daselbst, Dekanat Lechenich. Kappes, Heinr. Pfarrverw. zu Liblar zum Pfarrer daselbst, Dekanat Lechenich. ...[8]
- 25.3.1892: Die Maul- und Klauenseuche ist ausgebrochen zu … Blessem, Liblar, Schloß Gracht, Erp, Dorweiler, Gymnich, Dirmerzheim... [9]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Kölnische Zeitung, 8.8.1839, S.3
- ↑ Erfa, Intelligenz-Blatt für die Kreise Euskirchen, Rheinbach und Ahrweiler. 9.4.1843, S.1
- ↑ Kölnische Zeitung, 16.8.1857, S.6
- ↑ Grazer Volksblatt, 12.8.1879, S.2
- ↑ Kölnische Zeitung, 24.7.1881, S.4
- ↑ Central-Volksblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg : Arnsberger Zeitung : Sauerländer Bote : amtliches Kreisblatt für den Kreis Arnsberg, 13.10.1881, S.3
- ↑ Bonner Zeitung, 7.7.1883
- ↑ Bonner Volkszeitung, 18.1.1889, S.2
- ↑ Düsseldorfer Bürger-Zeitung, 25.3. 1892 , S.3